
PODIUMSDISSKUSSION
SCHULDENBREMSE
4. April 2025 – 19 Uhr – Mehrzweckhalle Schriesheim
Der Bundeshaushalt für das Jahr 2025 war im vorausgegangenen Jahr das unüberwindbare Streitthema der Ampelkoalition. Und auch ein halbes Jahr danach steht die Verabschiedung des diesjährigen Bundeshaushalts noch aus. Eine durchaus elementare Rolle spielte und spielt bei den diesbezüglichen politischen Kontroversen zwischen den Parteien die verfassungsrechtlich normierte Schuldenbremse.
„Eine Schuldenbremse“ begleitete die konstitutionelle Demokratie während ihres gesamten Bestehens bereits von Beginn an, zunächst in der Weimarer Reichsverfassung von 1919 und seit 1949 dann im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Die Regelungswirkung hat sich kraft ihrer formulierten Konstruktion zum Teil verändert, wobei der Streit sich originär vor allem um unterschiedliche Auffassungen zu Investitionstätigkeiten des Staates drehte. Zuletzt wurde die Schuldenbremse für den Bund im Jahr 2009 von der schwarz-roten Koalition geändert, in einer Zeit, in der vor allem die CDU einem sozialpolitisch motivierten Missbrauch der Neuverschuldung vorzubeugen beabsichtigte, in der sich Deutschland andererseits einen Krieg in Europa nicht vorzustellen vermochte. Hinzu kamen im Verlauf des letzten Jahrzehntes sich verändernde Dynamiken der umweltpolitischen Bewertung wie insbesondere die zum Klimawandel und zur Atomkraft.
In Anbetracht des veränderten Rahmens soll in der Podiumsdiskussion die Schuldenbremse in ihrer Konstruktion von 2009 erörtert und die Zweckmäßigkeit ihrer Regelungswirkung mit Blick auf das aus heutiger Sicht bestehende politische und volkswirtschaftliche Regelungsinteresse begutachtet werden.